HAFENORDNUNG

Hafenordnung

  1. Das Betreten des Clubgeländes ist nur Mitgliedern, deren Gästen sowie Gastliegern gestattet. Das Betreten der Mole und Steganlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Fremde Personen dürfen das Hafengelände nur in Begleitung eines Berechtigten betreten.

  2. Übernachtungsgäste bitten wir sich beim Hafenmeister oder dessen Vertretung anzumelden. Von diesem erhalten Sie gegen Gebühr einen Schlüssel für das Hafengelände. Die Übernachtung, das Benutzen von Strom, Wasser und den Duschen ist ebenso wie die Müllentsorgung in den Liegegebühren enthalten. Bei Verlust des Schlüssels werden 20,– € in Rechnung gestellt. Die Liegeplatzgebühren sind vor der Abfahrt zu entrichten.

  3. Die gesetzlichen Umweltbestimmungen sind streng zu beachten. Es ist sicher zustellen, dass kein Kraftstoff, Öl, Abfälle oder sonstige Schadstoffe in das Gewässer oder auf das Hafengelände gelangen. Sollte trotzdem die Gefahr einer Verunreinigung entstehen, ist sofort der Hafenmeister oder dessen Vertretung und der Vorstand zu verständigen.

  4. Das Betanken von Booten ist nur unter allergrößter Sorgfalt in Bezug auf Umweltverschmutzung und Sicherheit zulässig. Ein geeigneter Feuerlöscher ist stets bereit zu halten. Der Motor muss abgestellt sein und alle anderen Maßnahmen, die beim Betanken von Booten üblich sind, müssen eingehalten werden. Bei Schäden haftet der Verursacher. Sollen größere Mengen Treibstoff getankt werden, darf dies aus Sicherheitsgründen nicht im Hafen erfolgen. Dazu besteht die Möglichkeit, unterhalb der alten Mainbrücke, an der Kaimauer anzulegen.

  5. Seetoiletten mit offenem Abgang dürfen im Hafen nicht benutzt werden.

  6. Trinkwasser ist sehr kostbar und teuer. Bitte vermeiden Sie dessen Verschwendung.

  7. Das Baden im Hafenbereich geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

  8. Für den Müll steht ein Container neben dem Sanitärcontainer zur Verfügung. Die ganze Hafenanlage bitten wir pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

  9. Strom kann zum normalen Gebrauch an den vorhandenen Steckdosen entnommen werden. Die Kabel dürfen nicht gekoppelt werden. Wird das Hafengelände für längere Zeit verlassen, muss die Stromverbindung vom Land und Boot unterbrochen werden.

  10. Das Grillen ist an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.

  11. Schäden oder Beschädigungen an der Anlage oder den Booten sind umgehend dem Hafenmeister zu melden, auch wenn diese nicht selbst verursacht wurden.

  12. Wartungsarbeiten und Reparaturen an den Booten dürfen nur nach Absprache mit dem Hafenmeister oder dessen Vertretung vorgenommen werden.

  13. Der OBC übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die am Leib und Leben des Benutzers der Hafenanlage und seinem persönlichen Gut entstehen. Der Bootsführer ist eigenverantwortlich.

  14. Hunde sind auf dem Clubgelände, beim Betreten und Verlassen desselben, bitte an der Leine zu führen. Eventuelle Verschmutzungen sind vom Hundehalter sofort zu beseitigen.

  15. Sollte der Hafenmeister es für notwendig erachten, Boote von Gästen auf Päckchen zu legen, muss der Liegeplatz sofort freigemacht werden, wobei ein Anspruch auf Ersatz nicht besteht.

  16. In der Zeit vom 1. November bis 31. März dürfen im Hafengelände – aufgrund von Auflagen des Landratsamtes Würzburg keine Boote festgemacht werden. Der OBC behält sich vor, ggf. Boote gebührenpflichtig zu entfernen.

  17. Den Anordnungen des Hafenmeisters sind im Rahmen der Hafenordnung Folge zu leisten.

  18. Bei Nichteinhaltung und Verstößen gegen die Hafenordnung, gegen Anweisungen der Vorstandsschaft und bei ungebührlichem Verhalten wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Alle mit dem OBC getroffenen Vereinbarungen sind hinfällig. Eine Entschädigung für bereits gezahlte Gebühren wird nicht geleistet.

Ochsenfurter Bootsclub e.V.

Der Vorstand 
Stand: Dez, 2016